21. Februar 2011 EP -Debatte zu Rechtsstaatlichkeit in Russland

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EU-Parlament verurteilt Willkür

Zur heute verabschiedeten Resolution zur Rechtsstaatlichkeit in Russland erklärt der grüne Europaabgeordnete Werner Schulz, 1. Stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland:

"Die Russische Föderation ist trotz einer auf dem Papier fast einwandfreien Verfassung noch immer kein Rechtsstaat. Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gehen weit auseinander. Mit der wiederholten Verurteilung von Michael Chodorkowski und Platon Lebedew oder den grausamen Todesumständen Anwalts Sergej Magnitzky ist auch der russische Rechtsstaat im GULAG geblieben. Wie zu Sowjetzeiten geschah die Vorverurteilung durch die politische Führung. So geht die gelenkte Demokratie Hand in Hand mit der gelenkten Justiz.

Im Vorlauf zum geplanten Regierungsbesuch Putins kommende Woche in Brüssel habe ich in einem Gespräch mit Kommissionspräsident Barroso nochmals hingewiesen, wie unabdingbar freie und korrekte Duma- und Präsidentschaftswahlen sind. Barroso muß bei seinen Gesprächen mit Putin darauf drängen, dass europäische Standards für die Zulassung von Parteien eingehalten werden und dass Randbedingungen für einen fairen Wahlkampf geschaffen werden, der allen Kandidaten gleiche Chancen und den Zugang zu den öffentlichen Medien einräumt."


Rede Werner Schulz zur Debatte der Resolution im EP am 15.2.11:

Werner Schulz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Russische Föderation ist trotz einer einwandfreien Verfassung noch immer kein Rechtsstaat, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gehen weit auseinander. Für einen funktionierenden Rechtsstaat fehlen leider die elementaren Voraussetzungen einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. „Das beste russische Gericht befindet sich in Straßburg“, lautet eine sarkastische Empfehlung. Tatsache ist, dass etwa ein Drittel der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingehenden Klagen aus Russland kommt. Die russischen Bürger haben kein Vertrauen in die eigenen Gerichte und bekommen dort nur selten Recht. Das zeigt sich auch an der zurückgehenden Zahl der Berufungen.

Obwohl mit Präsident Medwedjew und Ministerpräsident Putin zwei Juristen an der Spitze des Staates stehen, die wiederholt angekündigt haben, den Rechtsnihilismus zu bekämpfen, erweisen sich ihre Worte, denen entgegengesetzte Taten folgen, eher als Rechtszynismus. Kein Gericht in Russland traut sich Urteile zu sprechen ohne Rücksprache mit den höheren Instanzen. Diese Telefonjustiz hat abhängige Richter geschaffen, die mehr um die eigene Sicherheit und das eigene Fortkommen besorgt sind als um die Gerechtigkeit. Das zeigt auch der Fall Chodorkowski. Gerade hat eine Justizangestellte ausgesagt, dass dem Richter Danilkin das Urteil von oben diktiert wurde. Mit der wiederholten Verurteilung von Chodorkowski und Lebedjew ist auch der russische Rechtsstaat im Gulag geblieben. Wie zu Sowjetzeiten geschah die Vorverurteilung durch die politische Führung.

So geht die gelenkte Demokratie Hand in Hand mit der gelenkten Justiz. Obwohl die russische Justiz vor allem den strafenden Staat verkörpert, versagt sie völlig, wenn es um die Aufklärung, Verfolgung und Verurteilung von politisch motivierten Straftaten geht. Die Übergriffe und Morde an Journalisten haben ein Klima der Angst und Unterdrückung geschaffen.

Erschreckend sind auch die Zustände im Strafvollzug. Hierfür steht beispielhaft der Fall Sergej Magnitzkis, eines Anwalts, der Korruption aufgedeckt hat und dafür in einem beispiellosen Willkürakt ins Gefängnis kam und dort wegen unterlassener medizinischer Hilfeleistung grausam ums Leben kam.

Ein Modernisierungsabkommen der EU mit Russland wird nur dann Erfolg haben, wenn es im Kern ein Modernisierungsabkommen der russischen Führung mit der eigenen Bevölkerung enthält. Das bedeutet endlich die Einhaltung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte und die Erfüllung der in der OSZE und im Europarat eingegangenen Verpflichtungen.

Russland braucht den Übergang von der gelenkten Demokratie zur Entwicklungsdemokratie. Unabdingbar dafür sind freie und korrekte Duma- und Präsidentschaftswahlen, die erleichterte und europäischen Standards entsprechende Zulassung von Parteien und ein fairer Wahlkampf, der allen Kandidaten gleiche Chancen und den Zugang zu den öffentlichen Medien einräumt.

Werner Schulz

Ex-MdB/MdEP – DDR-Bürgerrechtler

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"Es lebe die russische Verfassung!

Grafik; Ivan Kolesnikow und Sergej Denisow, 2008

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