13. Dezember 2012

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Neues Abkommen EU-Russland nur bei mehr Demokratie

Wenige Tage vor dem EU-Russland-Gipfel am 21.12.12 debattierte das Europaparlament erneut über das europäisch-russische Verhältnis. Mit großer Mehrheit folgten die EU-Abgeordneten meinem Antrag, dass ein neues Abkommen mit Russland an substantielle demokratische und rechtsstaatliche Zugeständnisse wie die Freilassung der beiden inhaftierten Mitglieder von Pussy Riot zu knüpfen ist.
Resolution (folgend), Debatte (nachverfolgen); Keine Visafreiheit für Kriminelle", PM vom 13.12.12

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2012 zu den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu Verhandlungen über ein neues Abkommen EU-Russland (2011/2050(INI))

Das Europäische Parlament,

–      unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist,

–      in Kenntnis seiner Entschließung vom 26. Oktober 2012 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland nach dem Beitritt Russlands zur WTO[1],

–      unter Hinweis auf die im Jahr 2008 eingeleiteten Verhandlungen über ein neues Abkommen EU-Russland sowie auf die im Jahr 2010 auf den Weg gebrachte „Partnerschaft für Modernisierung“,

–      unter Hinweis auf das in der Gemeinsamen Erklärung im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland vom 31. Mai 2003 in Sankt Petersburg dargelegte Ziel der EU und Russlands, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung, der auch kulturelle Aspekte umfasst, zu schaffen (die „vier gemeinsamen Räume“),

unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der EU und Russland über Menschenrechtsthemen,

–      in Kenntnis seiner Empfehlung an den Rat vom 23. Oktober zur Einführung gemeinsamer Visumsbeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die für den Tod von Sergej Magnitski mitverantwortlich sind[2];

–      unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland,

–      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe[3],

–      gestützt auf Artikel 90 Absatz 4 und Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–      in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0338/2012),

A.    in der Erwägung, dass Russland als ein strategischer Partner in die sich entwickelnde Außen- und Sicherheitspolitik der EU einbezogen werden sollte, sofern es die grundlegenden Werte der Union teilt und vertritt, darunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Achtung der Menschenwürde, der Grundsätze der Gleichheit und Solidarität sowie der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts; in der Erwägung, dass Russland ein Land ist, dessen kulturelle Wurzeln in Europa liegen und welches ein wichtiger globaler und regionaler Akteur sowie Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der G8, der G20, des Europarates und der OECD ist und demnach verpflichtet ist, den sich aus der Mitgliedschaft in diesen Organisationen ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, mit einem besonderen Hinweis auf den Kontrollbericht des Europarats vom Oktober 2012;

B.    in der Erwägung, dass Russland als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates gemeinsam mit den anderen Mitgliedern für die Wahrung der weltweiten Stabilität verantwortlich ist; sowie in der Erwägung, dass zahlreiche Herausforderungen auf internationaler Ebene nur über einen koordinierten Ansatz unter Mitwirkung Russlands bewältigt werden können;

C.    in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Interdependenz zwischen der EU und Russland immer weiter zunimmt, und in der Erwägung, dass die verstärkte Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen zwischen der EU und Russland daher von großer Bedeutung für die Stabilität, Sicherheit und den Wohlstand sowohl in Europa als auch in Russland zu betrachten sind;

D.    in der Erwägung, dass Russland unter der Präsidentschaft von Wladimir Putin nur selektives Interesse an der Entwicklung gemeinsamer politischer Maßnahmen zeigt und nicht wirklich beabsichtigt, eine wirkliche und weitreichende strategische Partnerschaft zur Umsetzung des Völkerrechts und zur Konfliktprävention zu entwickeln;

E.    in der Erwägung, dass die EU und Russland seit 1994, als das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet wurde, tiefgreifende politische, institutionelle, soziale und wirtschaftliche Veränderungen erlebt haben;

F.    in der Erwägung, dass der Beitritt Russlands zur WTO am 22. August 2012 ein wichtiger Schritt war, um die Modernisierung der russischen Wirtschaft voranzutreiben und gleichzeitig einen guten Anreiz für Russland darstellen könnte, die internationalen Handelsregeln und –Handelsnormen einzuhalten, zu denen es sich verpflichtet hat;

G.    in der Erwägung, dass diese Veränderungen zusammen mit den neuen Herausforderungen und Chancen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene angegangen werden müssen; in der Erwägung, dass ungeachtet des derzeit fehlenden Willens auf russischer Seite ein ehrgeiziges, umfassendes und rechtsverbindliches neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen die Grundlage für eine echte strategische Partnerschaft sein könnte, welches die wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit beinhaltet und das auf gemeinsamen Werten wie Demokratie, Einhaltung der Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit beruht; in der Erwägung, dass insbesondere die Notwendigkeit betont werden sollte, eine echte Partnerschaft zwischen der Gesellschaft der EU und der russischen Gesellschaft zu schaffen;

H.    in der Erwägung, dass die Europäische Union nach wie vor einer weiteren Vertiefung und dem weiteren Ausbau ihrer Beziehungen mit Russland sowie den Grundsätzen verpflichtet ist, die in der Partnerschaft für Modernisierung verankert wurden, welche auf gemeinsamen Interessen sowie einem klaren Bekenntnis zu universellen Werten, zu demokratischen Grundsätzen, zur Achtung der Grund- und Menschenrechte und zur Rechtsstaatlichkeit beruht,

I.     in der Erwägung, dass die Verurteilung der Mitglieder der russischen Punkband „Pussy Riot“ zu zwei Jahren Gefängnis infolge einer Protestaktion gegen Präsident Wladimir Putin in einer orthodoxen Kirche in Moskau unverhältnismäßig ist, die Art und Weise, wie Bürger von der russischen Justiz behandelt werden, ernsthaft infrage stellt und die russische Zivilgesellschaft dadurch eingeschüchtert wird;

J.     in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen der derzeitige Stand der Beziehungen zwischen der EU und Russland sorgfältig bewertet werden sollte, wobei die bilateralen Streitigkeiten zwischen Russland und EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind;

K.    in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland immer noch darunter leiden, dass Russland demokratische Werte nicht in vollem Umfang achtet und rechtstaatliche Grundsätze nicht durchsetzt;

L.    in der Erwägung, dass die anhaltende Einschüchterung und Schikanierung sowie die Festnahmen von Vertretern der Oppositionskräfte und von nichtstaatlichen Organisationen, die jüngste Annahme eines Gesetzes über die Finanzierung von nichtstaatlichen Organisationen und über die Versammlungsfreiheit, das Gesetz über Verleumdung, das Gesetz über Einschränkungen des Internet sowie der zunehmende Druck auf freie und unabhängige Medien und Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder ihres Glauben einer Minderheit angehören, zu einer weiteren Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Achtung der demokratischen Grundsätze in Russland geführt haben;

M.   in der Erwägung, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vor kurzem die Gesetze in einigen Regionen der Russischen Föderation verurteilt hat, die die „Propaganda der Homosexualität” verbieten, was gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt;

N.    in der Erwägung, dass das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen weiterhin uneingeschränkt zu gelten hat, bis ein neues Abkommen abgeschlossen und wirksam ist;

O.    in der Erwägung, dass am 14. Oktober 2012 lokale und regionale Wahlen in Russland stattfanden;

P.    in der Erwägung, dass die oben erwähnten neuen oder geänderten Gesetze von der Staatsduma angenommen wurden, deren jüngste Wahl weder frei noch gerecht war, wie die OSZE-Beobachtungsmission und das Europäische Parlament festgestellt haben;

Q.    in der Erwägung, dass bestimmte gegen die Opposition gerichtete Verfahren, wie zum Beispiel der Entzug des Abgeordnetenmandats von Gennadi Gudkow von der Oppositionspartei Gerechtes Russland, als selektive Einschaltung der Justiz und als Einmischung in legitime politische Tätigkeiten betrachtet werden kann;

1.     richtet im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über das neue Abkommen die folgenden Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst:

Zur Verhandlungsführung wird empfohlen,

(a)   zu gewährleisten, dass das neue Abkommen einen umfassenden, zukunftsweisenden und rechtsverbindlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Beziehungen zu Russland in den kommenden Jahren bietet, wobei man die Zusammenarbeit in allen Bereichen, in denen die EU und Russland potenziell übereinstimmende Interessen haben, vertiefen muss und gleichzeitig europäische Interessen und Werte in den Bereichen mit unterschiedlichen Interessen fördern sowie die Demokratisierung und Modernisierung des Landes unterstützen muss; die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen mit Russland kontinuierlich voranschreiten, wobei die bestehenden Vorbehalte der EU hinsichtlich der ausbleibenden Fortschritte und der entgegen den Erwartungen bislang nicht erzielten Ergebnisse in den Verhandlungen angesprochen werden; daran zu erinnern, dass eine strategische Partnerschaft nur möglich ist, wenn sich beide Seiten auf allgemeingültige demokratische Prinzipien verständigen; zu betonen, dass das Verhältnis zwischen der EU und Russland auf Gegenseitigkeit beruhen muss;

(b)   aktiv am Abschluss der Verhandlungen über ein Abkommen zu arbeiten, welches für beide Seiten von Vorteil ist und im Einklang mit ihrer verstärkten und sich weiter vertiefenden Zusammenarbeit steht; sicherzustellen, dass die Verhandlungen gegenseitiges Vertrauen fördern und sich auf konkrete Ergebnisse und substantielle politische Fragen konzentrieren;

(c)   den größtmöglichen Konsens zwischen den EU-Mitgliedstaaten über die Ziele und die Verhandlungsführung über ein neues Abkommen mit Russland anzustreben, so dass die EU mit einer starken einheitlichen Stimme spricht; die Bedeutung zu betonen, dass die Union bei den Verhandlungen als eine Einheit auftritt, und deutlich zu machen, dass die Interessen der Mitgliedstaaten gegenüber Russland und umgekehrt besser auf Unionsebene durchgesetzt und geschützt werden können;

(d)   die Anforderungen im Auge zu behalten, die die EU beabsichtigt, in Bezug auf demokratische Grundsätze, Menschenrechte und die Rechtstaatlichkeit festzulegen, und deren Einhaltung als eine absolute Vorbedingung für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und Russland zu betrachten;

(e)   zu betonen, dass das neue Abkommen die logische und notwendige Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland im Einklang mit dem derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und dem WTO-Beitritt Russlands darstellt;

(f)    in diesem Sinne zu bekräftigen, dass die EU dieses Abkommen ausschließlich mit Russland und nicht mit der Zollunion, der Russland angehört, aushandeln sollte;

(g)   zu bekräftigen, dass die wirtschaftliche und politische Modernisierung Russlands im gemeinsamen Interesse der beiden Parteien liegt und dass die EU wünscht, den durch die Partnerschaft für Modernisierung eingeleiteten Prozess voranzutreiben; zu betonen, dass sich die Modernisierungsmaßnahmen Russlands nicht auf die Wirtschaft beschränken, sondern mit echten politischen Reformen einhergehen sollten, wobei das Hauptaugenmerk auf der Gewährleistung rechtstaatlicher Grundsätze und der Korruptionsbekämpfung liegen sollte,

(h)   bei der Koordinierung der verschiedenen bilateralen Modernisierungspartnerschaften der EU-Mitgliedstaaten mit Russland eine aktive Haltung einzunehmen und somit eine kohärente und effizientere Politik der EU sicherzustellen;

Zum politischen Dialog und der Zusammenarbeit wird empfohlen,

(i)    die interne Entwicklung in Russland genau zu verfolgen und mit allen wichtigen politischen Akteuren zusammenzuarbeiten, den Ausbau von Institutionen in Russland und die Grundsätze der Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen; dabei alle gesellschaftlichen Initiativen aktiv zu unterstützen, die auf den Aufbau einer auf den Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruhenden Zivilgesellschaft abzielen, wobei der Nutzung des Internets zu diesem Zweck besondere Aufmerksamkeit zukommen muss;

(j)    die Bedeutung eines funktionierenden und unparteiischen Rechtssystems und des verstärkten Kampfes gegen die Korruption für Russland zu bekräftigen;

(k)   Russland aufzufordern, sich an seine Verpflichtung zur Durchführung freier und fairer Wahlen halten, um die Legitimität seines politischen Systems sicherzustellen;

(l)    zu betonen, wie wichtig es ist, dass Russland seine internationalen rechtlichen Verpflichtungen und die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, bei denen Russland Vertragspartei ist, verankerten grundlegenden Menschenrechtsgrundsätze voll und ganz einhält; darauf hinzuweisen, dass politischer Pluralismus, Medienfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Rede- und Versammlungsfreiheit (auch im Internet), funktionierende und unabhängige Gewerkschaften sowie Nichtdiskriminierung erforderliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung und Modernisierung Russlands sowie eine nachhaltige strategische Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland sind;

(m)  zu betonen, dass Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen seiner Verantwortung für den internationalen Frieden, Stabilität und die Sicherheit in vollem Umfang gerecht werden muss;

(n)   seiner Besorgnis über das verschlechterte Klima für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland Ausdruck zu verleihen, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Annahme einer Reihe von Gesetzen über Demonstrationen, nichtstaatliche Organisationen, Verleumdung und die rechtliche Regulierung des Internets, die missverständliche Bestimmungen enthalten und das Risiko einer willkürlichen Durchsetzung bergen, sowie im Hinblick auf die von der Duma verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über Landesverrat und Spionage, mit denen neue Bestimmungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden, die sich gegen Menschenrechtsverteidiger richten könnten; die russischen Regierungsstellen daran zu erinnern, dass eine moderne und wohlhabende Gesellschaft die individuellen und kollektiven Rechte aller ihrer Bürger anerkennen und schützen muss; die staatlichen Stellen Russlands in diesem Sinne nachdrücklich aufzufordern, die oben erwähnten Gesetze zu gegebener Zeit mit internationalen Standards in Einklang zu bringen, und diesen Sachverhalt in den Verhandlungen anzusprechen;

(o)   darauf zu dringen, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Russland intensiviert und dadurch zu einem wirksamen und ergebnisorientierten Instrument für die Förderung der Menschenrechte in Russland wird; die russischen Staatsorgane insbesondere aufzufordern, von ungebührlichen Einschränkungen friedlicher Versammlungen Abstand zu nehmen, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu gewährleisten, der Straffreiheit für vergangenen Missbrauch und für den Mord an Aktivisten, ein Ende zu bereiten, ein Klima zu schaffen, in dem die Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Organisationen arbeiten können, ohne unangemessene Einschränkungen, Schikane oder Einschüchterung fürchten zu müssen, und die uneingeschränkte Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu gewährleisten; beide Seiten aufzufordern, für mehr Transparenz und Offenheit des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland zu sorgen, unter anderem durch die Beteiligung von Vertretern aller einschlägigen russischen Ministerien an den Vorbereitungstreffen mit russischen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen sowie an den Beratungstreffen;

(p)   insbesondere darauf hinzuweisen, dass die wiederholten Versuche, die Menschenrechte einzuschränken, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Rechte auf regionaler und föderaler Ebene auch im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, gegen Russlands Verpflichtungen verstoßen, die aus seiner Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte erwachsen; fordert die Duma auf, im Einklang mit der Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen in der Sache Fedotowa gegen Russland kein in der gesamten Russischen Föderation geltendes Verbot der „Propaganda der Homosexualität” zu verabschieden;

(q)   zu betonen, dass die russischen Behörden die Straflosigkeit im Land sowie die politisch motivierten Verfolgungen, Verhaftungen und Festnahmen ebenso wie die repressiven Maßnahmen gegen die Opposition beenden müssen; dafür Sorge zu tragen, dass die vielen begangenen Menschenrechtsverletzungen aufgeklärt werden, darunter die Inhaftierung von Michail Chodorkowski und der Tod von Sergej Magnitski, Alexander Litwinienko, Anna Politowskaja, Natalja Estemirowa und anderen, die bislang nicht unparteiisch und unabhängig untersucht wurden;

(r)    teilt den Standpunkt der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Bezug auf das politisch motivierte Gerichtsurteil gegen Mitglieder der Musikgruppe „Pussy Riot” und fordert ihre sofortige Freilassung;

(s)    Russland aufzufordern, nicht auf das Konzept der „traditionellen Werte” zu verweisen, um damit zu rechtfertigen, dass Minderheiten diskriminiert, kritische Stimmen zum Schweigen gebracht und Menschenrechtsverletzungen begangen werden;

(t)    Klauseln und Maßstäbe für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in ein neues und umfassendes Assoziierungsabkommen aufzunehmen, wie sie in der Verfassung Russlands verankert sind, und so weit wie möglich auf dem Rahmen des Europarates und der OSZE, zu dem sich Russland selbst verpflichtet hat, aufzubauen, einschließlich eines klaren Aussetzungsmechanismus bei schweren Verstößen oder Nichteinhaltungen;

(u)   zu betonen, dass die ganze russische Gesellschaft, wie auch die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russland, von einem politischen System, welches gleiche Ausgangsbedingungen für alle politischen Parteien gewährleistet sowie einen echten Wettbewerb und effektive politische Alternativen bietet, Impulse erhalten und von ihm profitieren würde; Russland in diesem Zusammenhang aufzufordern, alle Empfehlungen der OSZE zu den letzten Wahlen umfassend zu berücksichtigen;

(v)   die erforderlichen Bestimmungen in Bezug auf Maßnahmen für die Beseitigung der weit verbreiteten Korruption festzulegen, welche das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat untergräbt und die Modernisierungsbemühungen gefährdet; außerdem spezifische Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Russland und der EU bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu formulieren;

(w)  eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russland bei der Bewältigung globaler Herausforderungen zu fördern, wie bei der Nichtverbreitung von Atomwaffen, der Bekämpfung von Terrorismus, der friedlichen Beilegung anhaltender oder neuer Konflikte auf der Basis der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des geltenden Völkerrechts, der Sicherheit der Energieversorgung, der arktischen Dimension, beim Klimawandel, bei der Armutsbekämpfung sowie den gemeinsamen Zielen dieser Partnerschaft; Russland mit Nachdruck aufzufordern, unverzüglich Lieferungen an Länder einzustellen, die von der EU, der OSZE und den Vereinten Nationen mit einem Waffenembargo belegt wurden;

(x)   mit Russland zusammenzuarbeiten, um Verantwortung zu übernehmen im Hinblick auf die Verbesserung der Stabilität, politischen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen Entwicklung in einer gemeinsamen Nachbarschaft, und das souveräne Recht jedes Landes zu betonen, seine außenpolitische Ausrichtung festzulegen und seine Sicherheitsvereinbarungen zu treffen;

(y)   die russischen Behörden aufzufordern, der verbreiteten Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und fehlender Rechtstaatlichkeit im Nordkaukasus ein Ende zu setzen;

(z)   Russland aufzufordern, die friedliche Lösung schwelender Konflikte aktiv voranzutreiben und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland im Hinblick auf die Lösung der anhaltenden Konflikte in der Republik Moldau und im Südkaukasus auf der Grundlage des Völkerrechts und der Grundsätze einer friedlichen Konfliktlösung zu verstärken; die Gespräche mit Russland zu intensivieren, um die bedingungslose Erfüllung des Waffenstillstandsabkommens von 2008 zu gewährleisten, und Russland aufzufordern, die Anerkennung von Abchasien und Südossetien zurückzunehmen sowie der Beobachtermission der EU den uneingeschränkten Zugang zu diesen Landesteilen Georgiens zu gewähren;

(aa)  die Bemühungen um vollständige Umsetzung der gemeinsamen Maßnahmen für visumfreie Kurzaufenthalte im Hinblick auf die Abschaffung der Visumpflicht zwischen den Schengen-Staaten und Russland fortzusetzen; sich so weit und so rasch wie möglich in Richtung Visumerleichterungen für Hochschullehrer, Studenten, Forscher, Journalisten, Geschäftsleute und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie beim Jugendaustausch zu bewegen; die Anwendung der Visumbestimmungen durch die Mitgliedstaaten zumindest auf ein Mindestmaß, was die Erfordernisse angeht, zu harmonisieren;

(ab) betont, dass EU-Maßnahmen zur Lockerung der Visumsbestimmungen nicht Kriminellen und Personen zugute kommen sollten, die Menschrechtsverstöße begangen haben;  beauftragt die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, die Empfehlung des Parlaments auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu setzen;

(ac)  die Förderung wissenschaftlicher, kultureller und bildungspolitischer Zusammenarbeit sowie von Kontakten zwischen den Gesellschaften der EU und Russlands zu betonen;

Zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit wird empfohlen,

(ad) die zunehmende und unumkehrbare wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland, die wechselseitig als Importmarkt, Zulieferer von Waren und Energie sowie Erbringer von Dienstleistungen fungieren, gebührend zu berücksichtigen;

(ae)  die Einhaltung der WTO-Regeln durch Russland und seinen Willen, die WTO-Mitgliedschaft als eine Triebfeder für Strukturreformen zu nutzen, genau zu beobachten und zu bewerten sowie zu fördern und zu unterstützen; gegebenenfalls den Antrag Russlands auf OECD-Mitgliedschaft zu unterstützen;

(af)  zu betonen, dass die umfassende Einhaltung der WTO-Regeln durch Russland die erforderliche Voraussetzung für und die Mindestanforderung an ein Abkommen mit der EU ist; in diesem Zusammenhang bestehende Schranken auf Importe russischer Waren, Dienstleistungen auf ihre Konformität mit WTO-Normen erneut zu überprüfen und gegebenenfalls deren Aufhebung einzuleiten;

(ag) auf einem bilateralen Abkommen zwischen der EU und Russland zu bestehen, jedoch gleichzeitig klarzustellen, dass die Möglichkeit eines Abkommens zwischen der EU und der von Russland angeführten Zollunion nur langfristig ins Auge gefasst werden kann, nachdem das bilaterale Abkommen in Kraft getreten ist;

(ah) den russischen Verhandlungsführern nahezulegen, den deutlichen politischen Willen unter Beweis zu stellen, Einigung über rechtsverbindliche Bestimmungen über „Handel und Investitionen“ zu erzielen, die auf denen aufbauen sollten, die bereits im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthalten sind, und im Einklang mit dem WTO-Beitritt stehen sollten; darauf hinzuweisen, dass das Ziel der EU in diesem Bereich darin besteht, das Geschäftsklima zu verbessern und zu stabilisieren, da dies beiden Seiten zum Nutzen gereichen würde, und die Ziele, die im Rahmen der 2010 ins Leben gerufenen Partnerschaft für Modernisierung festgelegt wurden, weiter zu fördern;

(ai)  auf das anhaltende Problem der Herstellung und des Verkaufs nachgemachter Produkte in Russland zu verweisen;

(aj)  Russland zu empfehlen, die Umstrukturierung seiner Wirtschaft fortzusetzen und deren Weiterentwicklung von einer Volkswirtschaft, welche auf Energie ausgerichtet ist, zu einer von der Industrie und von Dienstleistungen getragenen Volkswirtschaft, auf der Grundlage einer effizienten Ressourcennutzung und dem Einsatz erneuerbarer Energien, zu beschleunigen; zu betonen, dass die Erdölpreise schwanken und dass die derzeitigen hohen Preise kein Vorwand für die Verschiebung der erforderlichen Modernisierung der Volkswirtschaft sein sollten;

(ak) die Bedeutung einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik in Energiefragen zu betonen, um die Energiesicherheit durch die Einleitung einer trilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU, Russland und den Transitländern zu verbessern;

(al)  zu bedenken, dass noch erhebliche Investitionsanstrengungen für die noch aus Sowjetzeiten stammenden Infrastrukturen, die von äußerster Bedeutung für die russische Volkswirtschaft und für EU-Investitionen sind, erbracht werden müssen;

(am)     für die Aufnahme eines substanziellen und rechtsverbindlichen Kapitels über Energie zu sorgen, um eine zuverlässige und kosteneffiziente Energieversorgung der EU sicherzustellen; dafür Sorge zu tragen, dass sich eine solche Energiepartnerschaft auf den Grundsätzen der Transparenz, des fairen Wettbewerbs, der Vermeidung monopolistischer Verhaltensweisen, der Gegenseitigkeit und der Nichtdiskriminierung gründet; zu betonen, dass die Lösung ungelöster Fragen bezüglich der Energieversorgung der EU-Mitgliedstaaten in Angriff genommen werden muss; sicherzustellen, dass die Prinzipien des Energiechartavertrags als integraler Bestandteil in das neue Abkommen aufgenommen werden;

(an) sicherzustellen, dass ein rechtsverbindliches Kapitel über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe aufgenommen wird;(ao)         zu kontrollieren und darauf zu beharren, dass sowohl in den bestehenden als auch den neu errichteten russischen Kernkraftwerken die schärfsten internationalen Sicherheitsbestimmungen gelten und eingehalten werden, wobei sämtliche Instrumente und Verträge genutzt werden; Russland in diesem Zusammenhang aufzufordern, das UNECE-Übereinkommen (Espoo) über Umweltverträglichkeitsprüfungen bei grenzüberschreitenden Projekten zu ratifizieren und anzuwenden;

(ap) Russland aufzufordern, sämtliche Kernreaktoren der ersten Generation vom Typ Tschernobyl abzuschalten, insbesondere jene, die sich der Nähe von EU-Grenzen befinden und mit großer Sorge auf die geplanten Kernkraftwerke im Gebiet Kaliningrad und in Sosnowy Bor zu reagieren;

(aq) die weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Bildung, Kultur und Wissenschaft zu fördern, einschließlich eines gemeinsamen Verständnisses für die Geschichte des 20. Jahrhunderts;

(ar)  sich angesichts der kommerziellen Bohrungen in der Arktis und der verbreiteten Luftverschmutzung in der Umgebung von Bohrplätzen in ganz Russland zutiefst besorgt zu zeigen;

(as)  das Europäische Parlament hinsichtlich der Bestimmungen über die parlamentarische Zusammenarbeit zu konsultieren;

(at)  klare Maßstäbe für die Durchführung des neuen Abkommens aufzunehmen und Überprüfungsmechanismen vorzusehen, einschließlich regelmäßiger Berichte an das Europäische Parlament;

(au) dem EU-Verhandlungsteam zu empfehlen, seine gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament fortzusetzen und für einen auf Unterlagen gestützten ständigen Informationsfluss über die Fortschritte der Verhandlungen gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV zu sorgen, wonach das Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet wird;

2.     verfolgt weiterhin wachsam die Anforderungen, die die EU beabsichtigt, in Bezug auf die demokratischen Grundsätze festzulegen, und betrachtet deren Einhaltung als eine absolute Vorbedingung für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und Russland;

3.     beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst sowie, zur Information, der Regierung der Russischen Föderation und der russischen Staatsduma zu übermitteln.


[1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0409.

[2] Angenommene Texte: P7_TA(2012)0369.

[3] Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2012)0286.

Werner Schulz

Ex-MdB/MdEP – DDR-Bürgerrechtler

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"Es lebe die russische Verfassung!

Grafik; Ivan Kolesnikow und Sergej Denisow, 2008

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