EGMR: Heftige Rüge für Wahlrecht in Russland
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern festgestellt, dass die Auflösung der Republikanischen Partei durch das Russische Justizministerium im Jahr 2007 ein Verstoß gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Dazu erklärt Werner Schulz, stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland des Europäischen Parlaments:
"Diese Entscheidung ist seit langem überfällig. Sie zeigt deutlich, dass das russische Wahlrecht nicht internationalen bzw. europäischen Maßstäben entspricht. Gerade vor dem Hintergrund der im Dezember anberaumten Parlamentswahlen und dem bereits beginnenden Wahlkampf in Russland begrüße ich dieses Urteil sehr. Von Russland erwarte ich nun zum einen, dass es dieses Urteil unverzüglich akzeptiert und auf Einsprüche verzichtet, zum anderen muss die Russische Regierung nun zügig die Wahlgesetzgebung demokratisch anpassen, um für die anstehenden Wahlen faire Voraussetzungen für alle Bewerber zu schaffen. Als erster Schritt sind die Hürden für die Registrierung von Oppositionsparteien deutlich zu senken."




